Bewilligt, aber nicht gezählt

Werbebildschirme - Wer einen Werbebildschirm in seinem Schaufenster installieren will, braucht in der Stadt Zürich eine Bewilligung. Trotzdem hat die Stadt keinen Überblick über die Anzahl der Screens. Das ergab ein Zugangsgesuch von persoenlich.com.

von Sandra Porchet

In der Stadt Zürich wächst der politische Druck auf Aussenwerbung. Das Gemeindeparlament hat sich im März 2025 für ein Verbot von Werbeflächen auf öffentlichem Grund ausgesprochen (persoenlich.com berichtete). Der Stadtrat hat bis März 2027 Zeit, um die neue Verordnung dem Parlament vorzulegen. Seitdem haben weitere Vorstösse Werbung ins Visier genommen.

In der Kritik stehen auch die Werbebildschirme in Schaufenstern. AL-Gemeinderat Michael Schmid hatte auf TeleZüri den Vorwurf geäussert, viele davon würden nicht über die nötige Bewilligung verfügen. Die Stadt räumte gegenüber persoenlich.com ein, nicht die nötigen Ressourcen zu haben, um systematische Kontrollen durchzuführen. Die Behörden erklärten auch, über «keine stadtweite Statistik zu Werbeanlagen auf Privatgrund» zu verfügen. Auf eine Interpellation im August 2025 gab die Stadt dieselbe Antwort.

In verschiedenen Datenbanken

Diese Aussage mag erstaunen. Schliesslich ist das Installieren von Werbeflächen in der Stadt bewilligungspflichtig. Somit sollten sie erfasst werden. persoenlich.com wollte die Liste der seit 2001 bewilligten Schaufensterbildschirme mit Fremdwerbung ansehen und hat dafür ein Zugangsgesuch bei der Stadt eingereicht. Diese Daten würden es erlauben, verschiedene Fragen zu beantworten: Wie entwickelt sich die Zahl der Werbebildschirme in Schaufenstern? In welchen Quartieren gibt es am meisten? Es darum zu wissen, ob der öffentliche und politische Druck gerechtfertigt ist.

Auf das Gesuch hin händigt die Stadt persoenlich.com kein Dokument aus. Die Behörden verfügen nämlich über keine Liste der gesamten bewilligten Bildschirme mit Fremdwerbung in Schaufenstern, wie der Rechtsdienst in der Antwort zum Gesuch erklärt. Diese müsste zuerst erstellt werden. Dafür sei der Aufwand aber laut Rechtsdienst zu gross. Es «müssten sämtliche Bewilligungsakten aus verschiedenen Datenbanken eingesehen und die Daten in eine separate Liste zusammengeführt werden», so der Rechtsdienst. Ein Teil davon müsste ausserdem aus archivierte Akten herangezogen werden. Die Stadt sieht sich somit nicht in der Pflicht, eine solche zusammenzutragen.

Nur zur Kontrolle der Umsetzung

Das Transparenzinteresse in Bezug auf die Bewilligungspraxis sei nachvollziehbar, heisst es in der Antwort weiter. In diesem Fall aber «bezieht sich die Transparenz und demokratische Kontrolle auf die Umsetzung der Bestimmungen bei konkreten Reklameanlagen». Eine Liste würde eine «abweichende Datenbearbeitung darstellen», so der Rechtsdienst.

Falls künftig eine Liste erstellt werde, würde die Stadt das Gesuch von persoenlich.com nochmals prüfen. Konkrete Pläne dafür nennt sie aber nicht. Die Debatte ist noch nicht vorbei. Spätestens wenn der Stadtrat seine Umsetzungsvorlage für ein Werbeverbot vorlegt, wird die Diskussion weitergeführt. Und eine datenbasierte Grundlage wäre dafür sinnvoll.