Die röhrenförmige Verpackung der Smarties kann nicht grundsätzlich vom Markenschutz ausgeschlossen werden. Das Bundesgericht hat dem Smarties-Hersteller Nestlé Recht gegeben. Die Waadtländer Justiz muss nun erneut über die Bücher.
Das Waadtländer Kantonsgericht hatte im Februar des vergangenen Jahres auf Klage des Nestlé-Konkurrenten Masterfoods -- Hersteller der M&Ms -- die Nichtigkeit der für das Smarties-Röhrchen eingetragenen Formmarke festgestellt. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgeschickt.
Nach Ansicht der Lausanner Richter ist das Kantonsgericht zu Unrecht davon ausgegangen, dass die grundsätzlich banale Form des Röhrchens absolut freihaltebedürftig und damit schutzunfähig sei. Vielmehr könne dafür Markenschutz beansprucht werden, wenn der Beweis für eine Verkehrsdurchsetzung der Form als Marke erbracht werde. Nestlé hatte dazu Marktstudien erarbeiten lassen. Demnach hatten mehr als 60 Prozent der Befragten das blanke Röhrchen als Verpackung der Smarties erkannt. Laut Bundesgericht reicht dieses Ergebnis grundsätzlich zum Beweis der Verkehrsdurchsetzung aus.