Das Bundesgericht hat am Freitag mit 3 gegen 2 Stimmen die Sanktion der Wettbewerbskommission (Weko) von März 2007 von 2.5 Millionen Franken bestätigt. Die Weko hatte damals diese Sanktion wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung trotz einer einvernehmlichen Regelung ausgesprochen. Die diesem Urteil zugrunde liegende Untersuchung der Wettbewerbskommission betraf die Richtlinien zur Kommissionierung von Berufsvermittlern von Publicitas. Der Betrag von CHF 2.5 Millionen wurde bereits zurückgestellt und die Zahlung der Sanktion hat keine Auswirkungen auf den Abschluss 2012, wie die PubliGroupe in einer Mitteilung schreibt.
Die Vermarkterin nimmt das letztinstanzliche Urteil des Bundesgerichts mit Bedauern zur Kenntnis und schliesst ein bis auf die Jahre 1997-2001 zurückreichendes Kapitel endgültig ab. Damit gehe auch eine über zehnjährige Phase der Unsicherheit zu Ende.
Allfällige Einflüsse auf den Markt wurden bereits durch die im Jahre 2005 abgeschlossene einvernehmliche Regelung und die auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzten Richtlinien vorweggenommen. Die Zahlung der Sanktion habe keinen Einfluss auf das Ergebnis 2012, da bereits beim Abschluss 2010 im Anschluss an den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts entsprechende Rückstellungen vorgenommen wurden, nachdem dieses Gericht eine erste Beschwerde abgewiesen hatte.
PubliGroupe weist darauf hin, dass in Anbetracht der Dauer des Verfahrens sich der Entscheid auf Marktverhältnisse und eine Marktstellung von PubliGroupe stützt, welche beinahe ein Jahrzehnt zurückliegen und heute nicht mehr aktuell sind. (pd)