Bundesrat will besseren Konsumentenschutz

Fernmeldebereich - Massnahmenpaket beschlossen.

Der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, die über Telefon Zusatzdienste nutzen, wird verbessert. Der Bundesrat hat am Mittwoch per 1. Februar Massnahmen gegen Missbräuche bei den Mehrwertdienstnummern 08xx und 090x und bei SMS und MMS ergriffen.

Die Anbieter von Mehrwertdiensten sind künftig berechtigt, den Zugang zu einzeln zugeteilten Nummern (08xx und 090x) zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Inhaber diese Nummern zu einem illegalen Zweck oder auf illegale Art nutzen. Der Bundesrat kommt so einer Forderung der Branche nach.

Die Sperrung ist allerdings auf höchstens vier Arbeitstage beschränkt und dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) unverzüglich zu melden. Dieses überprüft dann die Notwendigkeit, ein Nummernwiderrufsverfahren zu eröffnen und vorsorgliche Massnahmen zu ergreifen.

Sperrung von SMS- und MMS-Diensten

Der Bundesrat hat auch Regelungen für Mehrwertdienste erlassen, die über SMS oder MMS erbracht werden. Er hat die Verwaltung und Zuteilung der Kurznummern den Anbietern übertragen und ihnen auferlegt, Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen zu ergreifen.

So müssen die Mobilfunkgesellschaften fortan ihren Abonnentinnen und Abonnenten die Möglichkeit geben, den Zugang zu kostenpflichtigen oder für die Erwachsenenunterhaltung bestimmten SMS- oder MMS-Diensten zu sperren.

Um die Zustellung von Verfügungen und Behördenmitteilungen an Inhaber von Adressierungselementen mit Sitz im Ausland zu garantieren, werden diese verpflichtet, über eine Korrespondenzadresse in der Schweiz zu verfügen. So sollen direkte Beschwerden bei den Anbietern erleichtert werden.