Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Vorabklärung "in Sachen Cinetrade" eröffnet, wie es in einem Schreiben an die Schweizer TV-Anbieter heisst. Cinetrade, an der Swisscom zu 49 Prozent beteiligt, ist die führende Film- und Sportrechtehändlerin in der Schweiz. "Es liegen uns Hinweise für eine möglicherweise unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Artikel 7 KG vor", bestätigt Weko-Vizedirektorin Carole Söhner gegenüber der "NZZ am Sonntag". In Artikel 7 des Kartellgesetzes geht es um unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Firmen. Die Kabelnetzbetreiber sehen sich gegenüber Swisscom im Nachteil, weil ihre Kunden nicht alle Fussball- und Eishockeyspiele der höchsten Liga live verfolgen können. Cinetrade vergibt die Übertragungsrechte nicht an die Kabelnetzbetreiber. (NZZaS)
10.06.2012
Swisscom
Cinetrade im Visier der Weko
Möglicherweise unzulässige Wettbewerbsbeschränkung.
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