Coop fechtet "Walliser Roggenbrot" nicht an

AOC - Rekurs-Entscheid geht nicht vors Bundesgericht.

Coop akzeptiert den abgelehnten Rekurs gegen die AOC-Registrierung für "Walliser Roggenbrot". Der Grossverteiler will den negativen Entscheid des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Das EVD hatte den Rekurs von Coop gegen die AOC-Registrierung des Walliser Roggenbrotes am Mittwoch abgelehnt. Coop bedauert den Entscheid, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Auf eine Anfechtung beim Bundesgericht werde aber verzichtet.