Coop akzeptiert den abgelehnten Rekurs gegen die AOC-Registrierung für "Walliser Roggenbrot". Der Grossverteiler will den negativen Entscheid des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Das EVD hatte den Rekurs von Coop gegen die AOC-Registrierung des Walliser Roggenbrotes am Mittwoch abgelehnt. Coop bedauert den Entscheid, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Auf eine Anfechtung beim Bundesgericht werde aber verzichtet.
Coop fechtet "Walliser Roggenbrot" nicht an
AOC - Rekurs-Entscheid geht nicht vors Bundesgericht.