Denner darf seine Kaffeekapseln, die auch in Nespresso-Geräte passen, wieder verkaufen. Das St. Galler Handelsgericht hat das superprovisorisch verfügte Verkaufsverbot vom 10. Januar teilweise wieder aufgehoben, wie es am Freitag mitteilte. Gemäss dem Urteil darf Denner die billigeren Konkurrenz-Kapseln wieder anbieten, währenddem die eigentliche Klage behandelt wird. Auch der Hinweis "kompatibel zu Nespresso-Maschinen" in der Werbung und auf Verpackungen ist wieder gestattet, sofern der Schriftzug klein ist.
Verboten bleiben aber verschiedene Werbeslogans von Denner für die Kaffeekapseln. In diesem Punkt hat das St. Galler Handelsgericht seine Verfügung vom 10. Januar bestätigt.
Im Streit geht es um Kaffeekapseln, die Denner beim Unternehmen Alice Allison im bündnerischen Grono herstellen lässt. Denner verkaufte die Kapseln als Alternative zu den originalen Nespresso-Kapseln. Nach dem superprovisorischen Gerichtsentscheid musste Denner die Nachahmerkapseln umgehend aus den Regalen räumen.
Nestlé und Nespresso waren bereits vor zwei Wochen mit einer vom St. Galler Verfahren unabhängigen Klage vor dem Zürcher Handelsgericht abgeblitzt. Der Vertrieb von Nespresso-kompatiblen Kaffeekapseln verletze keine Patente, entschied es.
Ob der Nahrungsmittelkonzern die Aufhebung des vorläufigen Verkaufsverbots beim Bundesgericht anfechten wird, konnte Nespresso-Sprecher Julian Liew am Freitagabend nicht sagen. Zu laufenden Rechtsangelegenheiten gebe Nespresso keine Kommentare ab. An der Klage an sich werde aber auf alle Fälle festgehalten werden, so Liew. Das gerichtliche Verfahren bis zu einem definitiven Entscheid kann sich nun noch über mehrere Monate oder gar Jahre hinziehen. Dem Discounter ist es in dieser Zeit aber erlaubt, die Kapseln weiter im Sortiment zu führen. (sda)