Deutlich mehr gefälschte Waren entdeckt

Schweizer Zoll - Neu kann auch bei Internetbestellungen eingegriffen werden.

Der Schweizer Zoll hat im letzten Jahr in 1176 Fällen gefälschte Waren und Piraterieprodukte aus dem Verkehr gezogen, im Vorjahr waren es 460. Die Steigerung ist massgeblich darauf zurückzuführen, dass neu auch im Postverkehr bei Internetbestellungen für den Privatgebrauch eingegriffen werden kann.

Seit der Revision im Marken- und Designrecht, die am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, können Fälschungen auch Reisenden abgenommen werden. 2008 gingen dem Zoll so 143 Waren ins Netz, vor allem Taschen und Kleidungsstücke. Der grösste Teil der Waren, die im Reiseverkehr angehalten wurden, konnten anschliessend direkt vom Zoll vernichtet werden, weil die Betroffenen auf die Waren verzichteten.

Die neuen rechtlichen Möglichkeiten im Marken-, Design-, Urheber- und Patentrecht werden von den Rechtsinhabern offensichtlich geschätzt: Im Vergleich zum letzten Jahr haben die Anträge auf Hilfeleistung der Zollverwaltung um mehr als 20 Prozent zugenommen, heisst es in einer Mitteilung.