Der AOC-Eintrag für das "Raclette du Valais" hat an der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) vom Donnerstag zu reden gegeben. Der Entscheid soll nicht ein Knüppel zwischen die Beine der Schweizer Milchwirtschaft sein.
Nur mit der geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) könne die Schweiz Raclette schützen, sagte Manfred Bötsch, Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), am Donnerstag auf die Frage eines Thurgauer Delegierten. Als Gattungsbezeichnung könnten Produzenten auf der ganzen Welt den Begriff "Raclette" benützen. Bötsch machte die Walliser Milchproduzenten und die Organisation Raclette Suisse für den Konflikt verantwortlich. Diese seien nicht miteinander überein gekommen. Inzwischen hätten indes verschiedene Seiten Verhandlungsbereitschaft signalisiert.