Der Markenstreit um das Nivea-Blau des deutschen Kosmetikkonzerns Beiersdorf geht in eine neue Runde. Der deutsche Bundesgerichtshof hob am Donnerstag eine Entscheidung des Bundespatentgerichts auf, das die Löschung der entsprechenden Farbmarke angeordnet hatte. Der Fall müsse vor dem Bundespatentgericht neu aufgerollt werden, entschieden die Karlsruher Markenrichter am Donnerstag.
Das Bundespatentgericht habe zu strenge Massstäbe für den Schutz der Marke angelegt. Das Bundespatentgericht hatte 2013 geurteilt, zu wenig Verbraucher verbänden das Dunkelblau mit Nivea. Mindestens 75 Prozent der Befragten müssten schon an Nivea denken, wenn sie die Farbe sähen. Ein Gutachten von Beiersdorf hatte jedoch nur bis zu 58 Prozent ergeben.
Der BGH kippte nun die hohe Quote und verwies auf ein Urteil des EuropäischenGerichtshofs (EuGH), wonach abstrakte Farbmarken geschützt werden können, wenn mehr als die Hälfte der Verbraucher den jeweiligen Farbton als typisches Kennzeichen des Unternehmens in der jeweiligen Branche erkennen. Da das Gutachten jedoch Mängel gehabt habe, müsse vom Bundespatentgericht für die Beurteilung des Falls ein neues erstellt werden.
Farbton freihalten
Beiersdorf hat seit 2007 einen dunkelblauen Farbton mit der Bezeichnung "Pantone 280 C" für Mittel der Körper-und Schönheitspflege geschützt. Konkurrent Unilever hatte die Löschung der Marke beantragt. Dieser spezielle dunkelblaue Farbton müsse für alle Wettbewerber freigehalten werden.
Das Unternehmen stellt unter anderem Kosmetika der Marke Dove her. Beiersdorf verbucht mit der Rechtsbeschwerde nun einen Etappensieg und kannsich Hoffnungen machen, das markante Blau seiner Nivea-Cremeverpackungen dochweiter für sich allein beanspruchen zu können. Unilever hält entgegen, Beiersdorf verwende die blaue Farbe "nur rein dekorativals Verpackungshintergrund" des weissen Schriftzugs Nivea.
Den Begriff Nivea hat sich Beiersdorf als Wortmarke schützen lassen - diese wird in dem Streit nicht angegriffen. Das Unternehmen macht geltend, es verwende die Farbe Blau als "Hausfarbe" für Haut- und Körperpflegeprodukte und nutze sie auch in der Werbung. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes begrüsste aber auch Unilever: Das Unternehmen erwarte, dass das Bundespatentgericht seine Löschungsentscheidung letztendlich bestätigen werde, sagte ein Sprecher. (sda/reu)