Seit Jahren liefert sich der Sportartikelhersteller Adidas mit Konzernen wie H&M und C&A einen erbitterten Rechtsstreit über die Frage, wer wieviele Streifen auf Sportprodukte drucken darf. Zum Unmut von Adidas, dem Markeninhaber der berühmten drei parallelen Streifen, dekorierten die Modeketten H&M und C&A ihre Sportkleidung schlicht mit einem Doppelstreifen. Adidas fürchtete darin eine Verwechslungsgefahr und klagte in den Niederlanden gegen die Modehäuser. Der Europäische Gerichtshof hat diese Sichtweise in seinem Entscheid gestützt, überliess die endgültige Entscheidung aber den nationalen Gerichten.
Die niederländische Justiz muss nun prüfen, ob die Verwechslungsgefahr tatsächlich besteht bzw. ob sich der durchschnittliche Verbraucher über die Herkunft von Sport- und Freizeitkleidung täuschen kann, wenn diese zwei statt drei Streifen trägt. In seinem Urteil befassten sich die höchsten EU-Richter auch mit dem besonderen Schutz, den bekannte Marken für sich beanspruchen. Für diesen Schutz sei nicht entscheidend, dass eine Marke und ein anderes Zeichen einander zum Verwechseln ähnlich seien. Es genüge vielmehr, das die Betrachter die Zeichen gedanklich miteinander verknüpfen. Da die betroffenen Kleidungstücke bereits wieder aus der Kollektion ausgeschieden sind, bleibt für Adidas die Freude über die Stossrichtung dieses Entscheides.