«Familienanschluss» ist nicht irreführend

Swissmilk-Kampagne - Die Lauterkeitskommission hat eine Beschwerde von Animal Rights abgewiesen. Die Tierschützer legen dagegen Rekurs ein.

Es war ein einzelnes Wort auf einem Plakat diesen Sommer, der zum Streitfall wurde: «Familienanschluss». Swissmilk, der Dachverband der Schweizer Milchproduzenten, warb mit einem Quiz für einheimische Milch. Neben den Kühen stand der Satz: «Übrigens, Schweizer Kühe sind glückliche Kühe, dank Familienanschluss und Weidehaltung.»

Von Familienanbindung zu sprechen sei «irreführend und unwahr», kritisierte Animal Rights Switzerland. Die Milchkühe würden von ihren Kälbern kurz nach der Geburt getrennt, so die Argumentation in der Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission. Die Zweite Kammer der Kommission hat nun den Standpunkt von Swissmilk gestützt, wie es im «Tages-Anzeiger» heisst. Mit Familienanschluss verstehe der Durchschnittskonsument den Anschluss an eine Bauernfamilie. Die Beschwerde wurde deshalb abgelehnt.

Die umstrittene Kampagne wird von Swissmilk ohnehin nicht weiter eingesetzt. Dennoch legt Animal Rights Rekurs gegen den Entscheid der Lauterkeitskommission ein, wie die Organisation auf ihrer Homepage schreibt. (cbe)