Festhalten an Handel mit WM-Tickets

Ebay - Auktionshaus wagt sich auf dünnes Eis.

Das Frankfurter Amtsgericht hat entschieden, dass das WM-Organisationskomitee und der DFB die Karten eines Fans auf dessen Namen umschreiben müssen. Der Mann hatte die Tickets bei Ebay gekauft, als es noch keine offizielle Tauschbörse gab. Das Gericht betonte denn auch, dass dies eine Einzelfallentscheidung sei. Seit 27. März existiert eine offizielle Tauschbörse zum Weiterverkauf von Eintrittskarten.

Ebay will den Handel von WM-Tickets trotz Gerichtsurteil nicht verbieten. Es werde einen Sonderbereich einrichten, ausserhalb dessen sei der Kartenhandel verboten. Verkäufer müssen entweder ein Paypal-Konto besitzen, per PostIdent-Verfahren angemeldet sein oder mindestens 180 Tage bei Ebay angemeldet sein. Zudem müssen sie mindestens 50 Bewertungspunkte aufweisen.