Der Regierungsrat des Kantons Solothurn lehnt eine Anpassung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Zusammenhang mit der Fussball-Europameisterschaft 2008 (EURO 08) ab. Dies schreibt die Solothurner Exekutive in ihrer Vernehmlassungsantwort an das Staatssekretariat für Wirtschaft. Um das sogenannte Trittbrettfahrer-Marketing zu bekämpfen erachtet die Regierung das heutige Recht als genügend, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag heisst.
Der Europäische Fussballverband (UEFA) hatte betreffend der EURO 08 dem Bund Bereiche mitgeteilt, wo seiner Ansicht nach im geltenden Schweizer Recht Lücken zum Schutz seiner kommerziellen Rechte bestehen. Bei drei dieser Bereiche sieht der Bund keinen Handlungsbedarf und schlägt keine gesetzgeberischen Massnahmen vor. Hingegen möchte er den Sondertatbestand des unlauteren Ambush Marketing (Trittbrettfahrer-Marketing, Schmarotzermarketing) mit einer Anpassung des UWG regeln.