Gründer im Interview

online-scheiden.ch - Roger Groner über sein Scheidungsportal.

Seit mehr als einem Jahr bietet der Zürcher Anwalt Roger Groner einen Online-Scheidungsservice an. "persoenlich.com" hat sich mit Groner über die ungewöhnliche Idee unterhalten.

Herr Groner, Sie haben online-scheiden.ch erfunden. Was ist das?

Eheleute, die sich scheiden lassen wollen, wissen oft nicht, wie vorgehen. "Können wir uns überhaupt scheiden lassen?", "an welches Gericht wenden wir uns?", "wie formulieren wir das Scheidungsbegehren?" sind die häufigsten Fragen. Per Knopfruck, über das Scheidungsportal online-scheiden.ch, liefern uns die Eheleute die relevanten Informationen. Gestützt darauf bereiten wir die Scheidungsunterlagen vor. Die Eheleute müssen nur die Unterlagen unterschreiben, uns zurückschicken und den von uns organisierten Gerichtstermin wahrnehmen.

Was ist die Voraussetzung für ein Online-Scheiden?

Voraussetzung ist, dass beide Eheleute die Scheidung wollen. Hilfreich ist, wenn sie sich bereits über die wesentlichen Punkte (Zuteilung Kinder, Unterhalt, Aufteilung des Vermögen) geeinigt haben. Falls noch keine Einigung vorliegt, helfen wir, eine Lösung zu finden.

Was sind die Vorteile von Online-Scheiden gegenüber der bisherigen Praxis?

Online-Scheiden ist billiger als der Beizug eines herkömmlichen Scheidungsanwalts. Wir sind schneller und effizienter. Denn wir wissen, welche Informationen und Unterlagen relevant sind. Zudem können die Eheleute per Knopfdruck die Scheidung auslösen, ohne je zum Anwalt gehen zu müssen.

Gab es auch schon Probleme bei Online-Scheiden?

Es kam schon vor, dass ein „Witzbold“ Eheleute auf ihren Namen anmeldete, die sich gar nicht scheiden lassen wollten. Darauf kontaktierten uns erstaunte Ehepaare, die von einer Scheidung nichts wussten. Sie waren teils empört, Scheidungsunterlagen erhalten zu haben. - Abgesehen davon ist das Feedback aber positiv, vor allem von den Gerichten, die fixfertige Scheidungskonventionen erhalten und keine Rückfragen an die Parteien mehr stellen müssen.

Welche Schritte nehmen Sie vor?

Hauptaufgabe ist, eine Scheidungskonvention zu verfassen. Diese wird den Eheleuten zur Prüfung zugestellt. Auf Wunsch besprechen wir die Scheidungskonvention noch mit den Eheleuten in unserem Büro in Zürich. Nachdem wir die Scheidungspapiere erhalten haben, organisieren wir den Gerichtstermin und wickeln den Verkehr mit dem Gericht ab.

Wie ist die Resonanz auf Online-Scheiden?

Gewaltig. Wir überlegen uns, Online-Scheiden nach Deutschland und Österreich zu exportieren. Bis jetzt halten wir uns aber zurück, weil Ausländer vielleicht nicht so fortschrittlich denken.

Jetzt verlangen Sie für eine Online-Scheiden 1000 Franken, deutlich weniger als ein herkömmlicher Scheidungsanwalt. Gab es keine Opposition Ihrer Berufskollegen?

Ich habe aus anderen Anwaltsbüros gehört, dass diese einen gewissen Umsatzeinbruch hatten. Ob dies aber von uns verursacht wird oder andere Gründe hat, wissen wir nicht.

Ihre Scheidungen sind relativ günstig. Spüren Sie in Ihrem Business auch die Krise?

Im Gegenteil. Seit der Wirtschaftskrise gab es eine Zunahme bei Online-Scheiden. Offenbar wollen sich mehr Leute scheiden lassen. Dabei bevorzugen sie eine schnelle und kostengünstige Abwicklung ihrer Scheidung.

Wie sind Sie auf die Idee gekommen, Scheidungen via Internet abzuwickeln?

Die Idee entstand, als eine Scheidungskundin telefonisch den Wunsch äusserte, nicht zu mir ins Büro zu kommen. Sie wolle bloss ein Papier unterschreiben und auch keinen Kontakt zu ihrem Mann mehr haben. Da lag der Gedanke nahe, dieses „Schnellverfahren“ standardisiert übers Internet anzubieten.

Kann Ihre Idee nicht kopiert werden?

Online-Scheiden braucht im Hintergrund erfahrene Scheidungsanwälte. Diese müssen abwägen können, ob die Vorstellung der Eheleute in Bezug auf Unterhalt oder Vermögensteilung durchführbar ist oder nicht. Die Zutrittsschranken für Konkurrenten sind deshalb hoch. Ein Werbefachmann kann nicht einfach ein Scheidungsportal betreiben.

(Interview: Matthias Ackeret)