Handelskonzentration begünstigt Marken-Nachahmungen

- Eine neue Studie des Europäischen Markenverbandes AIM über Nachahmungen berichtet für die Jahre 2000/2001 von 470 Nachahmungsfällen in zwölf europäischen Ländern. 21 Fälle davon betreffen die Schweiz. Markenartikelhersteller gehen hierzulande selten gegen Nachahmer vor.

Nachahmungen sind für Markenartikelunternehmen in der Schweiz ein Problem, wie der Schweizerischer Markenartikelverband Promarca in einer Mitteilung schreibt. Dabei handelt es sich nicht um die identische Reproduktion von prestigeträchtigen Markenprodukten (Beispiel: gefälschte Rolex-Uhren), welche eher unter dem Begriff "Markenpiraterie" erfasst werden. Unter Nachahmungen versteht man vielmehr die Herstellung von Produkten, welche geschützten Markenprodukten in ihrer Erscheinung so ähnlich sind, dass sie von vielen Konsumenten leicht mit dem Original verwechselt werden.

Für die AIM-Studie wurden sämtliche Mitgliedsunternehmen von 17 europäischen Markenartikelverbänden befragt. Während Frankreich, Österreich, Portugal, die Slowakei und Ungarn keine Probleme mit Nachahmungen berichteten, wurden aus 12 weiteren Ländern insgesamt 470 Fälle gemeldet.

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Gang vors Gericht: in der Schweiz selten aber wenn erfolgreich

21 Nachahmungsfälle betreffen Mitgliedsunternehmen des Schweizerischen Markenartikelverbandes Promarca. In zwölf Fällen gingen die betroffenen Hersteller gegen die Nachahmer vor. Dabei suchten sie in zehn Fällen nach einer gütlichen Einigung mit dem Nachahmer, nur in zwei Fällen gingen die Unternehmen vor Gericht. Beide Gerichtsfälle wurden im Sinn der Markenartikelhersteller entschieden. Im Fall der zehn Verhandlungen waren bis zum Ende der AIM-Untersuchung erst sechs Fälle abgeschlossen, davon gingen vier für die Markenartikelhersteller erfolgreich aus.

Schweizer Handelskonzentration verhindert Gang vors Gericht

In neun Fällen vermieden die Markenartikelhersteller ganz, gegen die Nachahmung vorzugehen. Grund für das Stillschweigen ist gemäss Studie die starke Abhängigkeit von den Handelspartnern: Durch die hohe Handelskonzentration sind die Hersteller auf gute Beziehungen zu jedem einzelnen Partner angewiesen. Ein Streit vor Gericht würde diese Beziehung, und damit den Absatz der Markenprodukte, gefährden.

Rechtliche Lage schwierig

Hinzu kommt, dass die rechtliche Lage bei Nachahmungen sehr viel schwieriger einzuschätzen ist als bei identischen Kopien (Markenpiraterie). Zwar gewährt das Markenschutzgesetz Schutz vor der Herstellung und Verbreitung von Produkten, für die eine Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Markenprodukten besteht. Da die Produkte aber eben gerade nicht identisch kopiert werden, sondern nur einzelne Elemente nachgeahmt werden, bleibt es letztendlich Sache der Richter, nach ihrer eigenen Lebenserfahrung über die Verwechselbarkeit der Produkte zu entscheiden. Wegen der schwierigen Rechtslage versuchen mehr als 80 Prozent der Unternehmen, die überhaupt gegen Nachahmungen vorgehen, direkt mit dem Nachahmer zu verhandeln und sich aussergerichtlich zu einigen.

Markeneintragung kann Schutz bieten

Es gibt verschiedene Gesetze, die ein Vorgehen gegen Nachahmungen ermöglichen. Einige, wie das Urheberrecht oder das Lauterkeitsrecht, bieten Vorgehensmöglichkeiten, ohne dass irgendwelche vorherigen Registrierungen notwendig sind. Die Eintragung einer Marke in das Markenregister bietet aber in der Regel den besten Schutz. Mehr als 500'000 in der Schweiz eingetragene Marken vertrauen bereits darauf. Auch in den zwei Nachahmungsfällen, die laut AIM-Studie vor Gericht verhandelt wurden, konnten sich die Markeninhaber erfolgreich durchsetzen. Zusätzlichen Schutz können in bestimmten Fällen die Hinterlegung des Designs oder das Anmelden von Patenten bieten.