Hinweis "ohne Zuckerzusatz" ist legitim

Ramseier - Bundesgericht hebt Informationsbedürfnis des Käufers hervor.

Ramseier Süessmost darf auch in Zukunft mit der Beschriftung "ohne Zuckerzusatz" verkauft werden. Das Bundesgericht befand, dass der Hinweis im Interesse der Konsumenten zulässig ist, auch wenn er auf jeden Schweizer Apfelsaft zutrifft.

2005 hatte das Kantonale Laboratorium Luzern den Hinweis beanstandet und von der Herstellerfirma eine Anpassung verlangt. Die Behörde begründete dies damit, dass die Zuckerung von Apfelsaft von Gesetzes wegen grundsätzlich nicht erlaubt sei. Trotzdem verbiete das Lebensmittelrecht Hinweise auf besondere Eigenschaften, über die auch alle vergleichbaren Produkte verfügen würden.