Höhere Kantonsbeiträge

Schaffhausen Tourismus - Tourismusgesetz geändert.

Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung das neue Tourismusgesetz beraten. Die Kantonsbeiträge an Schaffhausen Tourismus sollen auf maximal 500'000 Franken erhöht werden. Das Gesetz wird zeitlich befristet. Von den Rednern aller Fraktionen wurde die zeitliche Befristung des Gesetzes bis Ende 2013 begrüsst. Unumstritten war, dass der Schaffhauser Tourismus mehr Geld für Marketingmassnahmen benötigt. Bislang stehen pro Jahr rund 100 000 Franken zur Verfügung.

Strittig ist allerdings, wie die Einführung einer Abgabe für die Tourismusförderung, einer Kurtaxe oder anderer Förderinstrumente umgesetzt werden soll, wie dies eine im Januar 2003 überwiesene Motion verlangt. Die Mitgliedschaft bei Schaffhausen Tourismus ist freiwillig. Der Verein fungiert als Dachorganisation aller am Tourismus interessierten Personen und Organisationen. Er finanziert sich vor allem über Kantons- und Mitgliedsbeiträge. Die Tourismusabgabe soll als freiwilliges System beibehalten werden.

Wenn die Finanzierung nicht funktioniere, könne in vier Jahren eine Zwangsabgabe eingeführt werden, sagte der zuständige Regierungsrat Erhard Meister. Mit Schaffhausen Tourismus wird eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, die ebenfalls bis Ende 2013 gilt. (sda)