In Markenrechtsstreit erneut unterlegen

Google - Jungunternehmer bietet Weltkonzern seit Jahren die Stirn.

Im Markenrechtsstreit um Googles E-Mail-Dienst Gmail hat der deutsche Jungunternehmer Daniel Giersch einen weiteren Etappensieg gegen den Internetgiganten verzeichnen können. Die Berufung gegen das Ersturteil, das Google die Verwendung des Begriffes "Gmail" für sein E-Mail-Angebot untersagte, wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht abgewiesen. Das hat Gierschs vertretender Rechtsanwalt Sebastian Eble am Mittwoch gegenüber pressetext bestätigt. Giersch hatte sich die Marke "G-mail" für ein neuartiges Mailkonzept bereits im Jahr 2000 gesichert, lange bevor Google weltweit mit seinem Gmail-Service auf den Markt kam.

Google habe schriftlich angekündigt, seinen Mandanten so lange im Ausland zu bekämpfen, bis er die in Deutschland geltend gemachten gerichtlichen Ansprüche fallen lasse, sagt Rechtsanwalt Eble. So laufen etwa Klagen von Google gegen Giersch in Spanien, Portugal oder der Schweiz. In Österreich ist das Verfahren Eble zufolge bereits zu Gunsten von Giersch entschieden worden.

Für bestehende und neue Anwender des Google-Dienstes wird sich zunächst nichts ändern. In Deutschland wurde das Gmail-Logo schon nach dem ersten Urteil durch die Bezeichnung "Google Mail" ersetzt. Auch die gmail.com-Endung der neu vergebenen E-Mailadressen musste der Endung googlemail.com weichen. In einem weiteren Schritt plant der aufmüpfige Jungunternehmer, Google auch zur Änderung der bestehenden deutschen gmail.com-Accounts zu zwingen und die E-Mail-Adressen auszutauschen. Auch den bereits zugestandenen Schadenersatz-Anspruch werde man, sobald das Urteil rechtskräftig ist, geltend machen, kündigt Eble im Gespräch mit pressetext an. (pte)