Denner baute sein Sortiment mit eigenen Kaffeekapseln aus, die mit Nespresso-Maschinen kompatibel sind, aber nur die Hälfte kosten. Um diese zu bewerben, setzte der Detailhändler auf die Kreativen von ViznerBorel. Entstanden ist ein Sujet, das auf die berühmte Nespresso-Werbung mit George Clooney anspielt: "Denner, was suscht?" ("persoenlich.com" berichtete)

Nespresso hat sich nun erfolgreich gegen die kopierende Konkurrenz gewehrt, wie "Le Temps" schreibt: Das St. Galler Handelsgericht hat superprovisorisch verfügt, dass Denner die Kaffeekapseln (Denner Expresso Milano, Denner Ehtiopian Dream, Denner Indian Summer und Denner Dolce Vita) sofort aus den Regalen räumen muss. Sie dürfen auch nicht weiter angeboten, vertrieben, verkauft, beworben, exportiert oder sonstwie in Verkehr gebracht werden. Auch darf Denner nicht mehr mit dem Slogan "Denner - was susch?" und der Behauptung "Kompatibel zu Ihrer Nespresso-Maschine" werben.
Auf Anfrage von "persoenlich.com" gibt sich Miteigentümer von ViznerBorel, Guillaume Borel, gelassen: "Eine Superprovisorische gehört bei uns zum Berufsrisiko. Das ist weiter nicht dramatisch." Es seien im Vorfeld alle möglichen rechtlichen Abklärungen getroffen worden. Ein Restrisiko bleibe aber immer.
Denner hat nun zehn Tage Zeit, sich schriftlich zum Entscheid des Handelsgerichts zu äussern. "Wir werden uns mit allen juristischen Mitteln gegen den Entscheid des Handelsgerichts wehren", sagt Denner-Sprecherin Nicole Schöwel auf Anfrage der Nachrichtenagentur Sda. "Wir sind zuversichtlich und hoffen auf einen schnellen Entscheid." Auch sie bestätigt, dass Denner vor der Lancierung der Kaffeekapseln die Rechtslage abgeklärt habe. (Quelle: TagesAnzeiger.ch/Newsnetz, sda)

