Es sei nicht einzusehen, weshalb extra für den europäischen Fussballverband UEFA eine neue gesetzliche Regelung gegen "Schmarotzermarketing" geschaffen werden solle, findet die Thurgauer Regierung. Sie lehnt eine solche Neuregelung ab. In ihrer Vernehmlassung zuhanden des Bundes zur geplanten Anpassung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG), schreibt die Kantonsregierung, eine solche Änderung führe nur zu mehr Gerichtsverfahren und damit zu mehr Kosten für die Kantone. Der Bund wolle lediglich einen Wunsch der UEFA erfüllen.
Das Gemeinwesen und somit die Steuerzahlerinnen und -zahler hätten für die Sicherheitsmassnahmen an der Fussballeuropameisterschaft EURO 08 schon sehr hohe Kosten zu tragen. Weitere Massnahmen zu Lasten des Staates seien unerwünscht. Mit der geplanten Neuerung im UWG wolle die UEFA die EURO 08 noch stärker unter ihre Kontrolle bringen. Die ohnehin bestehende Marktmacht würde durch zementiert, kritisiert die Thurgauer Regierung. Das führe zu weiteren Kostensteigerungen für Sponsoren und Fernsehanstalten. Überdies würde eine solche Regelung eine Zunahme von Gerichtsverfahren auslösen, was mit entsprechenden Aufwendungen für die Kantone verbunden wäre.
Trittbrettfahrer in der Werbung
Mit der Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beabsichtigt der Bund, einen neuen Spezialtatbestand gegen unlauteres Ambush-Marketing, auch Trittbrettfahrer- oder Schmarotzer-Marketing genannt, zu schaffen. Darunter versteht man Werbung mit publikumsträchtigen Anlässen, ohne dafür zuvor eine Bewilligung des Veranstalters zu haben. Als Beispiele erwähnt der Bund, dass beim Confederations-Cup 2005 ein Zeppelin mit Werbung eines nicht offiziellen Partners über dem Stadion kreiste. Er erinnert auch daran, dass bei den Olympischen Spielen 1996 ein Athlet an einer Pressekonferenz auffallende Kontaktlinsen mit dem Logo eines Nichtsponsors trug.