Kein Markenschutz für "Madonna"

IGE - Deutschen Firma vor Bundesgericht abgeblitzt.

Die Bezeichnung "Madonna" erhält in der Schweiz definitiv keinen Markenschutz. Laut Bundesgericht muss die markenmässige Verwendung des Namens der Mutter Gottes als sittenwidrig gelten, weil die religiösen Gefühle der Katholiken verletzt werden könnten. Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte sich 2008 geweigert, die Wortbildmarke "Madonna" einer deutschen Firma ins Schweizer Markenregister einzutragen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Unternehmens nun in letzter Instanz abgewiesen und damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.