Kein Markenschutz für Samichlaus

Lindt & Sprüngli - Vor Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt.

Lindt & Sprüngli ist die Eintragung ihres Schoggi-Samichlaus als Formmarke zu Recht verwehrt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Zürcher Firma abgewiesen.

Lindt & Sprüngli hatte den in bedruckte Folie verpackten Weihnachtsmann 2005 zur Eintragung als dreidimensionale Marke angemeldet. Das Gesuch wurde vom Institut für geistiges Eigentum zurückgewiesen. Zu Recht, wie nun das Bundesverwaltungsgericht auf Beschwerde der Schokoladenfabrikantin entschieden hat.

Laut den Berner Richtern fehlt es dem Samichlaus an klaren Unterscheidungsmerkmalen. Über Weihnachten würden grosse Mengen an kleinen Portionen Schokolade in Folienverpackung verkauft, die mit weihnachtlichen Motiven bedruckt seien. Die Idee eines Weihnachtsmannes sei für sich genommen nichts Auffälliges.