Wenn Internetkunden unter der Rubrik "Gratis- Klingelton" ein Abonnement verkauft wird, ist dies irreführend und täuschend. Dies hat die Lauterkeitskommission der Werbebranche entschieden. Betroffen ist der Anbieter Jamba. Gegen die Geschäftspraktiken der Firma hatte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) Beschwerde erhoben. Sie störte sich daran, dass auf der Jamba-Homepage das Anklicken von "Ja, ich möchte sparen" unter der Rubrik "Gratis Klingelton" zu einem kostenpflichtigen Abonnement führte, das sich jeden Monat automatisch erneuerte.
Die Lauterkeitskommission teilte die Auffassung, dies sei unlauter, wie die SKS am Mittwoch mitteilte. Laut SKS hielt sie fest, dass es sich um irreführende und täuschende Anpreisungen handle.
Geschäft mit Unerfahrenheit
Zweiffellos gehe der Adressat des Angebots davon aus, dass die Ankündigung des Gratisangebots mit dem Anklicken realisiert werden könne. Dies sei aber nicht der Fall. Erschwerend komme hinzu, dass die Jamba-Website vor allem unerfahrene Jugendliche und Kinder anspreche. Laut SKS handelt es sich bei der bemängelten Geschäftspraxis nicht um eine Ausnahme. In der boomenden Branche der Klingelton- Anbieter seien undurchsichtige Vertragsbedingungen und penetrante Werbestrategien die Regel, schreibt die Stiftung. Es sei bedenklich, zu welchen Mitteln Firmen griffen, um die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen und Kindern auszunützen.
Die Lauterkeitskommission, die Verstösse gegen die Lauterkeit in der Werbung untersucht und von der Branche selbst finanziert wird, wollte ihren Entscheid wegen der noch laufenden Beschwerdefrist am Mittwoch nicht kommentieren.
Jamba widerspricht
In einer Stellungnahme widerspricht Markus Berger-de León, Geschäftsführer der Jamba! GmbH, der Aussage in der Mitteilung der SKS, das grundsätzliche Erhalten eines Gratisklingeltons sei an die Bestellung eines Abonnements gekoppelt. Im Zuge der Registrierung unter www.jamba.ch einen Klingelton vollkommen kostenfrei zu bekommen, "war und ist zu jeder Zeit gewährleistet".