Kritik an Gesetzesentwurf gegen Ambush-Marketing

Euro 2008 - Will der Bund der Uefa ein Monopolrecht einräumen?

Der Bundesrat will mit einer Revision des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb Unberechtigte davon abhalten, mit der Euro 2008 zu werben. Am Mittwoch hat er einen Entwurf zum Schutz vor "Schmarotzerwerbung" veröffentlicht ("persoenlich.com" berichtete). Gegen das Gesetz wird in der Branche bereits Kritik laut. So hat Marc Schwenninger, Rechtskonsulent des Verbands Schweizer Werbung, am Donnerstag in einem Schreiben an die Verbandsmitglieder dargelegt, weshalb die geplante Bestimmung aus seiner Sicht "höchst problematisch" ist.

Schwenninger hat den Eindruck, dass der Bund der UEFA und seinen Sponsoringpartnern ein Monopolrecht einräumen will, dass ihnen nicht zusteht. Ambush-Marketing sollte erst dann als unlauter gelten, wenn der Werbetreibende nicht die Rechte einer geschützten Marke verletzt, findet der Markenrechtsexperte. Oder etwa den falschen Eindruck kommuniziert, er sei Sponsor des Anlasses.

Schwenninger beruft sich in seiner Argumentation mitunter auf ein Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofs. Dieses hielt vor Kurzem fest, dass der Begriff "Fussball WM 2006" keine geschützte Marke sein kann, da er bloss eine Bezeichnung für eine Sportveranstaltung ist ("persoenlich.com" berichtete). "Somit ist dieser Begriff im geschäftlichen Verkehr frei benutzbar", urteilt Schwenninger. Er sieht keine grösseren Unterschiede zwischen der Rechtlage in Deutschland jener in der Schweiz. Dazu kommt: Der im Gesetzesentwurf verankerte Begriff "Schmarotzerische Werbung" erachtet der Jurist als unklar und nicht dazu geeignet, einen neuen Straftatbestand einzuführen.