Marketing soll gefördert werden

Thurgau - Grosser Rat stimmt Vorgehen zu.

Tourismus, Regionalentwicklung und Marketing werden im Thurgau mit dem gleichen Gesetz gefördert, mit dem die Arbeitslosigkeit bekämpft wird. Der Grosse Rat hat am Mittwoch diesem Vorgehen zugestimmt.

Der Thurgauer Regierungsrat hatte die Änderung des "Gesetzes über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit" vorgeschlagen. Dabei empfahl er, Tourismus, Marketing und Regionen zu fördern, um damit neue Arbeitsplätze zu schaffen und so die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Dieses Vorgehen wurde am Mittwoch von allen Fraktionen im Grossen Rat unterstützt. Allgemeine Zustimmung erntete dabei der Verzicht auf eigene Gesetze zur Tourismus- und Wirtschaftsförderung.

Für die Bereiche Tourismusförderung und Marketing besteht derzeit keine gesetzliche Grundlage. Diese soll nun geschaffen werden. An der Art der Förderung soll sich nichts ändern. Der Kanton unterstützt "Thurgau Tourismus" mit jährlich 430'000 Franken und "Ostschweiz Tourismus" mit 75'000 Franken.

1998 beschloss der Grosse Rat ein strategisches Marketingkonzept für den Wirtschaftsstandort Thurgau. Dafür wurde zwei Mal für jeweils vier Jahre ein Kredit über 2.5 Millionen Franken genehmigt. Die Kampagne soll fortgesetzt und das Konzept alle vier Jahre neu festgelegt werden.