Konsumenten werden in Deutschland künftig stärker vor lästiger Telefon-Werbung geschützt. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbe-Anrufe verstösst, muss mit Strafen von bis zu 50 000 Euro rechnen. Call Center dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10 000 Euro Geldbusse. Nachdem am Freitag vom Bundesrat endgültig beschlossenen Gesetz können Kunden zudem aus den am Telefon abgeschlossenen Verträgen leichter wieder aussteigen.
Nicht berücksichtigt wurde jedoch die Forderung der Bundesländer, dass telefonisch geschlossene Verträge grundsätzlich schriftlich bestätigt werden sollten. Konsumenten erhalten jetzt auch bei Zeitungs- und Zeitschriften-Verträgen sowie Wett- und Lotto-Angeboten ein Widerrufsrecht. Für Festnetz- oder Handy-Verträge galt dieses Recht bisher schon, es erlosch aber, wenn die Umsetzung des Vertrags begann. Nun erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde auch gezahlt hat. Kunden können Verträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig machen. Der Anbieter muss den Kunden vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht schriftlich informieren. Im Fall von Werbeanrufen beträgt die Frist einen Monat.
Das "Unterschieben" von Verträgen per Telefon oder im Internet soll erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden. (sda)