Migros darf Denner übernehmen, aber nur unter Auflagen. Dies hat die Wettbewerbskommission mit Beschluss vom 3. September 2007 entschieden. Kurzfristig stärke die Übernahme die Migros und begründe eine kollektiv marktbeherrschende Stellung zwischen Migros und Coop auf dem Lebensmittel-Detailhandelsmarkt, begründet die Weko. Langfristig werde dieser Effekt im Discountsegment aber durch die ausländische Konkurrenz abgeschwächt.
Aus Gründen der Verhältnismässigkeit sprach die Weko kein Verbot aus. Sie hat aber zahlreiche Auflagen verfügt, die mehrheitlich für sieben Jahre gelten oder so lange bis Aldi und Lidl in der Schweiz insgesamt 250 Standorte betreiben. Folgende der Auflagen sind wesentlich:
Die Migros verpflichtet sich, Denner juristisch, organisatorisch und operationell selbständig zu belassen. Die Selbständigkeit umfasst insbesondere eine eigenständige Preis-, Aktions-, Sortiments- und Standortpolitik, sowie einen eigenen Marktauftritt unter der Marke Denner. Weiter musss der Verwaltungsrat mehrheitlich durch von Migros unabhängige Dritte besetzt werden.
Zudem darf Migros in diesem Zeitraum in der Schweiz keinen anderen Lebensmitteldetailhändler erwerben und in den nächsten drei Jahren keine M-Budget-Geschäfte eröffnen.
Schliesslich dürfen Denner und Migros während sieben Jahren nur getrennt bei Schweizer KMUs einkaufen. Denner darf die Eigenmarkenlieferanten nur dann durch die Migros-Industrie ersetzen, wenn diese das Produkt in einer vergleichbaren Qualität zu günstigeren Preisen liefern. Die gemeinsame internationale Beschaffung und die Beschaffung bei grossen Schweizer Unternehmen werden nicht eingeschränkt.