Die Migros rekurriert beim Bundesgericht gegen die IGP-Registrierung der Waadtländer Kohlwurst. Der Grossverteiler schöpft damit seine letzte rechtliche Möglichkeit in dieser Sache aus. Die Migros hat in dieser Sache bereits zweimal den kürzeren gezogen, und zwar im Oktober 2002 beim Bundesamt für Landwirtschaft und im Februar 2004 vor der Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes.
Die Migros wolle ihr Konkurrenten bestrafen, sagte Didier Blanc, Sekretär der Association Charcuterie Vaudoise AOC-IGP, zu einem Bericht der Westschweizer Wochenzeitung Agri. So lange die Sache nicht geregelt sei, dürfe die Qualitätsbezeichnung nicht verwendet werden.
Parallel zum Rekurs beim Bundesgericht laufen Verhandlungen zwischen der Migros und der Association Charcuterie vaudoise AOC-IGP. Dabei geht es um die Ausdehnung der Produktionszone für Waadtländer Kohlwürste. Die Migros stellt nämlich ihre Kohlwürste im Micarna-Betrieb im freiburgischen Courtepin her.