Seit dem Inkrafttreten des revidierten UWG im April 2012 sind bei der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (AKO) über 2000 Beschwerden gegen unlautere Geschäftspraktiken eingegangen. Nun hat die AKO die Vollzugsbehörden aufgefordert, diese Klagen zu prüfen und die betroffenen Unternehmen zu sanktionieren.
Nichts zu befürchten hätten die Mitglieder des SDV Schweizer Dialogmarketing Verbands. Dieser teilt mit, dass keine Klagen gegenüber seinen Mitgliedern vorliegen würden. Der Grund dafür liegt darin, dass die SDV-Mitglieder seit der Einführung des Telefonmarketing-Ehrenkodexes im Jahr 2008 die Sterneinträge im Telefonbuch konsequent berücksichtigen. So kontaktieren SDV-Mitglieder ausschliesslich Konsumenten mit einem Sterneintrag, wenn zu diesen eine Kundenbeziehung besteht und auch nachgewiesen werden kann.
Auch das für die SDV-Mitglieder erstellte Positionspapier zur Interpretation des neuen Gesetzesartikels hat die Mitglieder bei dessen Umsetzung unterstützt. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.sdv-dialogmarketing.ch. (pd)

