Obligatorische Telefonumfrage

Bundesamt für Statistik - Wer nicht Auskunft gibt, bezahlt Busse.

Wo bisher "freiwillig" stand, steht jetzt "obligatorisch". Diese kleine Änderung in der "Bundesverordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen" hat einschneidende Konsequenzen: Erstmals hat der Bundesrat am 18. August die Teilnahme an einer Telefon-Umfrage der Bundesverwaltung für obligatorisch erklärt. Die neue Regelung ist seit 1. September in Kraft.

Wie der "K-Tipp" berichtet, gilt das Obligatorium erstmals für die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake). Bis Ende Jahr werden 35 000 zufällig ausgewählte Schweizer und Ausländer über ihre persönlichen Situation befragt: Der Bund interessiert sich unter anderem für den Arbeitsort, das Arbeitspensum, die Arbeitsbedingungen, die Entlöhnung und die familiären Verhältnisse. Durchgeführt wird die Umfrage durch das Luzerner Meinungsforschungsinstitut Link.

Durch die Änderung der Verordnung kann die Weigerung von Angerufenen an der Teilnahme zu finanziellen Konsequenzen führen. "Wer sich weigert, kann gebüsst werden", bestätigt Alain Vuille vom Bundesamt für Statistik die Recherche des "K-Tipp". Die Höhe der Busse beträgt maximal 10'000 Franken. Den Zwang zur Teilnahme begründet Vuille damit, nur so erhielten die Statistiker genaue Zahlen. Geplant sei, die Sake-Umfrage nächstes Jahr von 35000 auf über 125000 Personen auszuweiten.