Der goldene Osterhase des Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli bleibt Juristenfutter. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss jetzt wieder der Oberste Gerichtshof in Wien über den Markenschutz des Goldhasen in Österreich befinden. Der Streit zwischen Lindt & Sprüngli und dem österreichischen Familienbetrieb Hauswirth beschäftigt die Gerichte bereits seit 2004. Lindt & Sprüngli hatte damals gegen Hauswirth geklagt, weil der österreichische Osterhase mit der roten Schleife dem Lindt-Hasen zum Verwechseln ähnlich sehe.
In einer Gegenklage stellte sich Hauswirth auf den Standpunkt, der Zürcher Schokoladenhersteller habe den Markenschutz nur beantragt, um Mitbewerber mit ähnlichen Osterhasen an deren weiteren Vermarktung zu hindern. Die für den Lindt-Goldhasen im Jahr 2000 angemeldete Gemeinschaftsmarke müsse daher für ungültig erklärt werden.
Während die österreichischen Gerichte im erstinstanzlichen Entscheid noch der Argumentation Hauswirths gefolgt sind, stellte der Oberste Gerichtshof Österreich nur die Verwechslungsgefahr zwischen den Hauswirth-Hasen und den Lindt-Hasen fest. Den Fall selbst leitete es an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weiter. Dieser sollte grundsätzliche Fragen zu einer Gemeinschaftsmarke klären.
Der Europäische Gerichtshof schob nun den Rechtsstreit nach Österreich zurück. Gleichzeitig zeigte es aber auf, wie das österreichische Gericht die Frage, ob Lindt & Sprüngli den Markenschutz "bösgläubig" beantragt hat, also damit bereits im Handel befindende ähnliche Konkurrenzprodukte verdrängen wollte, zu beurteilen hat. Allein die Tatsache, dass es mehrere Hersteller mit ähnlichen aussehenden Produkten gebe, sei zwar ein Anzeichen, aber noch kein ausreichender Beleg für die Bösgläubigkeit, heisst es im am Donnerstag veröffentlichten Urteil der EU-Richter. Entscheidend sei einzig die Absicht des Anmelders, Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. Zudem müsse der Bekanntheitsgrad der Produkte in Betracht gezogen werden.
Lindt & Sprüngli zeigte sich nach dem Urteil erfreut: Der Schokoladenhersteller sei froh, einen "weiteren Ettapensieg" erzielt zu haben, heisst es in einer Medienmitteilung. Der "Goldhase" verdiene "aufgrund seiner grossen Bekanntheit berechtigterweise Schutz". Es gehe nicht darum, den Osterhasen zu monopolisieren, sondern "nur um den Schutz der konkreten Form des Lindt-'Goldhasen'", erklärte die Firma.