Parfüm-Imitate gebremst

Europäischer Gerichtshof - Urteil aufgrund von Klage von L'Oréal.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Edeldüfte und andere bekannte Marken besser vor Nachahmern geschützt. Schon mit der Verpackung dürfen sich die Nachahmer nicht "in den Bereich der Sogwirkung" einer Marke mit gutem Ruf begeben, urteilte der EuGH am Donnerstag. Das Urteil erfolgte aufgrund einer Klage des französischen Parfümherstellers L'Oréal. Angaben, welchen Edelduft ein Nachahmer imitiert, sind danach keine zulässige vergleichende Werbung.

Ein Parfümhersteller vertreibt in Grossbritannien mehrere Düfte, die denen von L'Oréal-Parfüms ähneln. Auch Flakons und Verpackung lehnen sich an das jeweilige Vorbild an. Den Händlern stellt das Unternehmen Listen zur Verfügung, welches Nachahmerprodukt welchem Edelduft entsprechen soll. Wie der EuGH entschied, nutzt der Billig-Hersteller damit den guten Ruf von L'Oréal in unlauterer Weise aus. (sda)