Die RegioViamala hat erstmals ein Tourismusgesetz. Die Stimmberechtigten der 36 Bündner Gemeinden der Kreise Domleschg, Thusis, Schams und Rheinwald haben die Vorlage mit 2710 zu 803 Stimmen bei 41,6 Prozent Beteiligung gutgeheissen.
Das neue Gesetz hat bis zum Erlass eines kantonalen Tourismusgesetzes, höchstens aber fünf Jahre Gültigkeit. Sein Zweck ist die Bündelung der touristischen Kräfte und die Finanzierung des Marketings.
Die Gemeinden werden verpflichtet, Beiträge von zusammen 200 000 Fanken pro Jahr für das Marketing zur Verfügung zu stellen. Aus welchen Quellen die Kommunen diese Beiträge speisen, bleibt ihnen überlassen. (sda)