Registrierung für "Walliser Roggenbrot" definitiv

AOC - Coop hatte gegen den Entscheid rekurriert.

Nun ist die Bezeichnung "Walliser Roggenbrot" definitiv ins Register der Ursprungsbezeichnungen (AOC) und der geografischen Angaben (IGP) eingetragen worden. Coop hat den negativen Rekurs-Entscheid nicht ans Bundesgericht weitergezogen.

Der Grossverteiler Coop hatte gegen diesen Entscheid rekurriert. Er machte geltend, dass andere Brote auch Ortsbezeichnungen trügen, wie beispielsweise das Basler- oder das Tessiner-Brot. Es könne nicht angehen, dass regionale Brote oder andere Nahrungsmittel, die zu Gattungsnamen geworden sind, geschütze Ursprungsbezeichnungen würden, hatte Coop begründet. Coop wird sein Bio-Roggenbrot, das zwar im Wallis gebacken wird, aber nicht nur aus Walliser Roggen besteht, weiterhin vertreiben. Verzichtet wird aber auf den Zusatz "Walliser".

In der Begründung der Rekurskommission kam der Meinung der Konsumenten eine grosse Bedeutung zu. Die verschiedenen Abklärungen hätten gezeigt, dass die Mehrheit der Konsumenten zwischen dem Wallis und Roggenbrot eine Verbindung herstellt. Der AOC-Schutz eines Produkts stelle auch kein Verbot dar, dieses durch Dritte herstellen zu lassen.