Die Aktiengesellschaft, die das Tourismus-Marketing im Kanton Bern stärken soll, muss sich nicht mehrheitlich in Kantonsbesitz befinden. Dieser Meinung ist die Kommission des Grossen Rates, die das revidierte Tourismusentwicklungsgesetz beraten hat. Die Kommission unterstützt die Stossrichtung der Vorlage, wie sie am Dienstag mitteilte: Beim Tourismus-Marketing soll die Rolle des Kantons gestärkt werden. Zudem braucht es zusätzliche Mittel, die zum Teil aus allgemeinen Steuermitteln stammen. Weiteres Geld soll die Branche über die zweckbestimmte Beherbergungsabgabe beisteuern.
Die erste Lesung des Gesetzes ist in der Septembersession vorgesehen. Die Kommission hat gegenüber dem Antrag der Regierung zwei Änderungen. Einerseits soll der Kanton nicht zwingend die Mehrheit an der neuen Aktiengesellschaft erhalten, an der sich nebst dem Kanton die zehn Berner Tourismusdestinationen beteiligen. Andererseits sollen die Destinationen nicht mindestens 60 Prozent, sondern mindestens 75 Prozent des Ertrags der Beherbergungsabgabe zurückerhalten. (sda)