Haribo muss im Rechtsstreit um die Marke Goldbär laut horizont.net einen Dämpfer hinnehmen. Das Kölner Oberlandgericht sieht die Markenrechte des Fruchtgummi-Herstellers durch die Schokoladen-Teddys von Lindt & Sprüngli nicht verletzt. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr, man denke eher an die Lindt-Osterhasen und nicht an die Gummibären von Haribo, sagte der Richter Hubertus Nolte gegenüber der dpa.
Haribo sieht seine Rechte an der Marke Goldbär durch die Schokoladen-Teddys verletzt, was in erster Instanz vom Landgerichthof Köln bestätigt wurde (persoenlich.com berichtete). Ende 2012 wurde damals der Verkauf des Schoko-Teddys untersagt.
Das endgültige Urteil will das Gericht am 11. April verkünden, wie horizont.net weiter schreibt. Beide Unternehmen haben bereits angekündigt, im Notfall bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Bis dahin dürfen die Teddys verkauft werden. (ml/horizont.net)