SRG-Tochter verurteilt

Publisuisse - Illegale Lotterie unter Werbekunden.

Wegen einer illegalen Verlosung von Werbeminuten ist die SRG-Tochter Publisuisseam Mittwoch von einem Berner Gericht zu einer Busse von 700 Franken verurteilt worden. Das Gericht sah einen Verstoss gegen das Lotteriegesetz als gegeben an.

Publisuisse hatte die Aktion Ende 2004/Anfang 2005 durchgeführt: Aus Anlass seines 40-jährigen Bestehens verloste das Unternehmen unter seinen rund 700 Werbekunden TV-Werbeminuten in den SRG- Programmen im Wert von einer Million Franken.

Ausgeschrieben wurde der Wettbewerb Anfang November 2004. Für jeden Kauf von Werbeminuten von 10 000 Franken bis Ende Februar 2005 sollten die Kunden ein Los erhalten. «Je mehr sie investieren, umso grösser sind ihre Chancen», versprach Publisuisse. Ein Gratislos erhielten zudem alle Kunden, die seit Anfang 2004 bei Publisuisse TV-Werbung geschaltet hatten.

Nachdem das Westschweizer Magazin L' Hebdo darüber berichtet hatte, wurde Publisuisse vom Kanton Bern aufgefordert, die Aktion einzustellen, da sie gegen das Lotterievebot verstosse.

Publisuisse führte die Aktion jedoch wie geplant durch, auf Grund einer Beurteilung durch den SRG-Rechtsdienst und eines externen Gutachtens, das die Rechtmässigkeit des Vorhabens bestätigte. Der Kanton Bern reichte daraufhin Strafanzeige ein.

Publisuisse, vertreten durch den stellvertretenden Direktor Othmar Stadelmann, machte vor dem Strafeinzelgericht Bern-Laupen unter anderem geltend, die Aktion falle nicht unter das Lotteriegesetz, da sie sich an einen beschränkten Kreis von Geschäftskunden gerichtet habe.

Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, der Gesetzgeber habe lotterieähnliche Veranstaltungen Lotterien bewusst gleichgestellt und ausser dem Schutz von Einzelpersonen vor Spielsucht auch ein wirtschaftspolitisches Zeichen gegen unerwünschte Geschäftspraktiken setzen wollen.

Dass ein externer Gutachter die Aktion als legal qaulifiziert habe, bedeute zudem nicht das Vorliegen eines Rechtsirrtums bei Publisuisse. Das Unternehmen habe auf Grund der Haltung des Kantons Bern davon ausgehen müssen, dass eine Rechtsunsicherheit bestehe.