Teilsieg beim Markenschutz errungen

Mobility - Car-Sharing-Anbieter darf Namen anderweitig benutzen.

Mobility hat im Streit um den Markenschutz einen Teilsieg errungen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Autoverleih seinen Namen auch für andere Dienstleistungen als Marke benutzen darf.

Wie der Tages-Anzeiger berichtete, wollte Mobility beim Eidgenössichen Institut für Geistiges Eigentum sowohl die Marke als auch verschiedene Dienstleistungen schützen. Das Markeneintragsgesuch wurde aber nur zum Teil gutgeheissen. Und zwar für die Bereiche Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung und Büroarbeiten. Versicherungs- und Finanzwesen, Geldgeschäfte sowie Vermietung für Fahrzeuge.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht einen erweiterten Markenregistereintrag für Mobility angeordnet. Und zwar für die Vermietung von Garagen und Parkplätzen. Die Buchung von Reisen und Reservierungsdienste für Reisen sowie auf Forschungen im Gebiet der Technik und technische Projektplanung. Keinen Markenschutz erhielt Mobility jedoch für die Bereiche Fahrzeuge, Transportwesen und Telekommunikationsdienstleistungen.