09.12.2011

Weko

Ticketingvorgabe des Hallenstadions ist zulässig

Vereinbarung mit Ticketcorner beeinträchtigt Wettbewerb nicht.

Für die Wettbewerbskommission (Weko) ist es zulässig, dass Veranstalter bei Anlässen im Hallenstadion mindestens 50 Prozent der fremdvertriebenen Tickets über Ticketcorner verkaufen müssen. Dies teilte die Weko am Freitag mit. Die Untersuchung habe gezeigt, dass das Hallenstadion nicht marktbeherrschend ist und dass die Kontingentierung der Tickets den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigt. (pd)


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