Im Streit um die Urheberrechtsgebühren für die Übertragung von Fussball-EM-Spielen auf Grossleinwand geht die Uefa vor das Bundesverwaltungsgericht (BVG). Dieses wird neun Tage vor Beginn der Fussball-EM über das weitere Verfahren entscheiden.
Mit dem Urteil des BVG wird ein Streit zu Ende gehen, der nun bereits seit anderthalb Monaten brodelt. Anfang April hatte die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten die Tarife im Hinblick auf das Public Viewing jeglicher Sendungen während der EURO 2008 verabschiedet. Eine entsprechende Lizenz konnten Personen, die EM-Spiele auf Grossleinwand zeigen, ab 15. Mai bei der Urheberrechtsgesellschaft SUISA erwerben. Seit Juli 2007 erhob aber der Europäische Fussballverband Uefa Lizenzgebühren für Public-Viewing- Veranstaltungen.
Die Uefa begründet dies damit, dass sie erstmals in der Geschichte der Fussball-EM die Fernsehbilder selber produziert. Den Entscheid der Schiedskommission hat die Uefa nun vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten, wie Pascale Vögeli, Sprecherin der EURO 2008 SA, am Dienstag gegenüber Schweizer Radio DRS sagte. Der Entscheid ist nach Auffassung der Uefa unklar. Wie Vögeli auf Anfrage erklärte, will die Uefa selber Gebühren erheben dürfen. Am 29. Mai -- neun Tage vor Beginn der EURO 2008 -- wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob der von der Schiedskommission verabschiedete Tarif in Kraft tritt oder nicht.
Bis dahin habe das BVG dem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung erteilt, sagte Vögeli weiter. Der SUISA-Tarif sei also noch nicht in Kraft. Die SUISA nimmt ihrerseits weiter Anmeldungen für Lizenzen entgegen, wie deren Sprecher Martin Wüthrich auf Anfrage sagte. Mit der Registrierung warte man jedoch zu, bis das BVG seinen Entscheid gefällt habe. (sda)