Unique, die Betreiberin des Flughafens Zürich, hat ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich Flughafen-Parking missbraucht und muss deshalb eine Sanktion von 101'000 Franken berappen. Zu diesem Schluss ist die Wettbewerbskommission (Weko) gekommen. Anlass für die Intervention der Weko war die Neuorganisation der Parking-Dienstleistungen auf dem Flughafenareal. Unique hatte der Sprenger Autobahnhof AG und der Alternativen Parking AG (AP) die Verträge gekündigt und ihnen die notwendigen Bewilligungen nicht mehr erteilt.
Bis anhin nahmen Sprenger und AP am Flughafen Fahrzeuge von Passagieren in Empfang und parkierten sie ausserhalb des Flughafenareals zu einem günstigeren Preis ("off airport-Valet Parking"). Unique wollte dies verhindern, um die eigenen Parkhäuser besser auszulasten. Diesen Vorgang stoppte die Weko. Mit ihrem Enscheid setzt sie ein Zeichen: Unternehmen, die allein über wichtige Infrastrukturanlagen verfügen, dürfen Gewerbetreibende und insbesondere KMU nicht in diskriminierender Weise auf dem Markt behindern oder gar vom Markt ausschliessen, heisst es in einer Mitteilung.