Die Swisscom hat im Streit um die Öffnung ihrer "letzten Meile" einen Sieg errungen. Laut Bundesgericht lässt das geltende Fernmelderecht keine Entbündelung des Teilnehmeranschlusses zu. Dazu brauche es eine Gesetzesänderung.
Das Bundesgericht kommt in seinem Grundsatzurteil zum Schluss, dass das geltende Fernmeldegesetz (FMG) die Öffnung der letzten Meile nicht vorsieht, beziehungsweise nur unbestimmt regelt. Das FMG genüge damit nicht als gesetzliche Grundlage für die vom Bundesrat 2003 auf dem Verordnungsweg vorgenommene Entbündelung.
Es sei am Bundesgesetzgeber, über die Öffnung zu entscheiden, beziehungsweise den Rahmen und die Bedingungen für die allfällige Entbündelung festzulegen. Mit ihrem Urteil haben die Lausanner Richter die Beschwerde der Swisscom gegen den Entscheid der Kommunikationskommission (ComCom) vom Februar 2004 gutgeheissen.