Vorwurf der Gläubigerschädigung

ISMM-Prozess - Zweiter Tag im Prozess um den Sportrechte-Vermarkter.

Mit Schmiergeldzahlungen hat sich das Zuger Strafgericht am zweiten Tag des Strafprozesses gegen Manager des Konkurs gegangenen Sportrechte-Vermarktungskonzern ISMM/ISL befasst. Es ging dabei um den Vorwurf der Gläubigerschädigung.

Vorgeworfen wird den Managern nicht grundsätzlich die Zahlung von Schmiergeldern, sondern, dass diese in einem Zeitpunkt erfolgte, als ihnen die kritische finanzielle Situation des Konzerns bewusst war. Im Prozess wurden keine Angaben zu den Schmiergeldzahlungen bekannt. Nur einer der Angeklagten soll Details dazu kennen.

Ab Frühjahr 1999 wurden insgesamt rund 18 Millionen Franken über eine liechtensteinische Stiftung an Personen bezahlt, die direkt oder indirekt mit Vertägen der ISMM in Zusammenhang standen.

Die Staatsanwaltschaft wirft vier der sechs Anschuldigten vor, dies habe zu einer "Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung" geführt. Umstritten sind insbesondere zwei Zahlungen von je einer halben Million Franken im Oktober 2000 und Januar 2001. Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe.

Die Vorwürfe im Zusammenhang mit den "Rechteerwerbszahlungen", wie die Schmiergeld-Flüsse in der Gerichtsverhandlung bezeichnet wurden, sind nur Nebenpunkte der Anklage. Die Hauptvorwürfe der Veruntreuung und des Betrugs waren bereits am Dienstag, dem ersten Prozesstag, zur Sprache gekommen.

Es geht dabei um Delikte in der Höhe von über 100 Millionen Franken. Die Manager sollen Gelder für TV-Übertragungsrechte hauptsächlich für die Fussball-Weltmeisterschaften 2002 und 2006 dazu genutzt haben, die Liquidität der Firma zu sichern. Die ISMM/ISL musste am 21. Mai 2001 Konkurs anmelden. (sda)