Die Kantone Bern, Freiburg und Graubünden haben im Streit um das Walliser Monopol auf die Bezeichnung "Raclette" definitiv kein Beschwerderecht. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerden abgewiesen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte Ende 2003 entschieden, dass nur noch Käse aus dem Wallis den Namen "Raclette" tragen darf. Es lehnte 50 Einsprachen gegen die zuvor erfolgte Ursprungsregistrierung AOC für die Bezeichnung "Raclette" ab.
Rund ein Dutzend Einsprecher, darunter die Kantone Bern, Freiburg und Graubünden, wandten sich daraufhin mit einer Beschwerde an die Rekurskommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (Reko EVD). Diese trat auf die Rekurse der Kantone nicht ein, da sie nicht beschwerdeberechtigt seien.
Entscheid in der Sache kommt
Das Bundesgericht hat die entsprechenden Beschwerden der drei Kantone nun abgewiesen. Einen identischen Entscheid fällte es auch bezüglich der Beschwerde des französischen Verbands "Association de la Transformation Laitière Francaise". Die Urteile aus Lausanne liegen erst im Dispositiv vor, die Begründung steht noch aus.