Die Wettbewerbskommission Weko hat ihre Untersuchung bei Coop wegen gedrückter Lieferantenpreise abgeschlossen. Der Detailhändler muss mit seinen kleinen Lieferanten die umstrittenen Geschäftsbedingungen überprüfen. Auf dieses Vorgehen haben sich Coop und die Wettbewerbskommission (Weko) geeinigt.
In zwei von drei Fragen wurde laut Weko zwar kein Hinweis auf einen Missbrauch einer allfälligen marktbeherrschenden Stellung gefunden. Zudem ergab die Untersuchung eines Teilmarktes keine Anhaltspunkte für eine besondere Abhängigkeit der Lieferanten. Eine Frage musste aber offen gelassen werden. Laut Weko ist es denkbar, dass einzelne kleine Lieferanten von Coop abhängig sind. Das wäre etwa der Fall, wenn keine Absatzalternativen bestehen und spezifische Investitionen getätigt wurden.
Der generelle Abzug von 0.5 Prozent, der Coop von den Rechnungsbeträgen erhebt, wäre in diesem Fall unzulässig. Coop hat sich nun verpflichtet, den Abzug rückwirkend zurückzuzahlen, sofern ein individueller Lieferant darlegen kann, dass er keine entsprechende Gegenleistung vom Detailhandelsriesen erhält. Coop stellt sich auf den Standpunkt, dass seine Lieferanten von der Fusion der Regionalgesellschaften generell profitieren würden. Die dadurch entstandenen einfacheren Strukturen und Abläufe werte Coop als Leistung, die dann den automatischen Abzug auf den Rechnungen rechtfertigten.