Der Spielzeughersteller Lego hat einen Markenrechtsstreit gegen den kanadischen Konkurrenten Mega Brands verloren. Der weltbekannte Lego-Spielzeugstein ist gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine geschützte Marke. Der Stein als solcher sei mit seinen zylindrischen Noppen keine Marke. Die Begründung der EU-Richter: Ein Zeichen, das ausschliesslich aus der Form der Ware besteht, die erforderlich ist, um in diesem Fall damit etwas zusammenbauen zu können und damit eine technische Funktion zu erfüllen, kann laut EU-Recht keinen Markenschutz bekommen.
Wie wuv.de schreibt, hat das Gericht damit endgültig gegen das dänischen Unternehmen entschieden. Dieses hatte nach einer Klage des kanadischen Konkurrenten Mega Brands bereits 2008 eine Niederlage vor dem erstinstanzlichen Gericht hinnehmen müssen, gegen die es Beschwerde eingelegt hatte. Das Verbot für den Markenschutz einer technisch notwendigen Form solle verhindern, dass auf diesem Wege das Patentrecht ausgehebelt werde, begründen die Richter weiter. Der Patentschutz gilt nur zeitlich begrenzt, der Markenschutz gilt auf Dauer. Umstritten war besonders die Frage, ob der Lego-Stein ausschliesslich aus einer Form bestehe, die zur Erreichung einer technischen Wirkung nötig sei. Der Gerichtshof entschied, dies sei der Fall, weil "alle wesentlichen Merkmale der Form der technischen Funktion entsprechen".
Wenn ein Unternehmen eine technische Lösung entwickelt habe und Wettbewerber "sklavische Nachahmungen der Form der Ware unter Verkörperung genau derselben Lösung in den Verkehr bringen", so sei das kein Grund für einen Schutz mittels des Markenrechts. Dies könne möglicherweise "im Licht der Regeln über den unlauteren Wettbewerb" geprüft werden. Darum sei es im vorliegenden Fall aber nicht gegangen.

