Werbung an Autobahnen bleibt verboten

Nationalrat - Motion der SVP abgelehnt.

Werbung im Bereich von Autobahnen und Autostrassen bleibt in der Regel verboten - auch solche politischen Inhalts auf Privatgrund. Der Nationalrat lehnte am Dienstag eine von Bruno Zuppiger (SVP/ZH) eingereichte Motion aus Gründen der Verkehrssicherheit mit 88 zu 74 Stimmen ab. Zuppiger und 37 Mitunterzeichner wollten politische Werbung entlang von Autobahnen und Autostrassen auf privaten Grundstücken ohne Bewilligungspflicht zulassen. Gerade für kleinere und finanzschwächere Parteien wäre dies wichtig, argumentierten sie.

Damit stiessen sie bei Verkehrsminister Moritz Leuenberger auf kein Gehör. Es sei unbestritten, dass Werbung die Verkehrsteilnehmer ablenke, egal, ob es sich um politische oder sonstige Werbung handle. Auch das Argument der Schützenhilfe für kleinere Parteien liess er nicht gelten. Finanzstarke grosse Parteien würden von dieser Werbegelegenheit erst recht Gebrauch machen.