Werbung mit Schweizerkreuz wird klar definiert

Bundesrat - Marke "Schweiz" soll geschützt werden.

Der Bundesrat will dem zunehmenden Missbrauch der "Schweizer Qualität" oder "Made in Switzerland" einen Riegel schieben und den Wert der Marke "Schweiz" in Zukunft erhalten. Produkte und Dienstleistungen sollen nur als schweizerisch beworben werden dürfen, wenn sie präzise Anforderungen erfüllen. Ganz oder teilweise im Ausland hergestellte Waren würden demnach nicht als Schweizer Produkte vermarktet oder mit Schweizerkreuz versehen werden dürfen. Dies sieht das sogenannte "Swissness"-Gesetz vor, das die Regierung gestern verabschiedet hat. Doch weil derart viele unterschiedliche Produkte betroffen sind, die seit Jahren mit "Swissness" werben, sind zahlreiche Ausnahmen möglich.

Nicht alle stimmen dem neuen Gesetz zu. So findet der Schweizerischen Gewerbeverband, dass die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen zu wenig berücksichtigt werden. Auch kleinere Betriebe aus der Uhrenbranche erachten die Regeln als zu starr. Die Konsumentenschutzorganisationen bemängeln die Ausnahmemöglichkeiten bei den Lebensmitteln.

Thomas Minder, Geschäftsführer der Trybol, bezeichnet die Pläne des Bundesrates als extrem absurd. Er kritisiert die Ausnahmeregelung zum Beispiel für Ernteausfall bei Unwetter: "Sind die Schweizer Seeland-Radisli unter Wasser, so darf zu 100 Prozent ausländisches Gemüse als schweizerisch bezeichnet werden. Oder beklagen sich die Fendant-Weinbauern über einen frühen Frosteinfall, so werden einfach ausländische Trauben im "Schweizer" Wein verwendet."