Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat sich zum Ziel gesetzt, eine einheitliche visuelle Identität zu entwickeln und auf Anfang 2010 einzuführen. Für die Auswahl des künftigen Corporate Design-Partners führt der Kanton ein öffentliches, zweistufiges Submissionsverfahren durch.
In der ersten Phase können sich Fachleute, Ateliers und Agenturen, die über die geforderten Designkompetenzen verfügen schriftlich bewerben. In dieser Phase sind keine Designvorschläge gefordert. Für die zweite Phase nominiert die Jury drei der Teilnehmenden, welche dann Konzept- und Gestaltungsvorschläge ausarbeiten sollen. Bewerbungen sind bis zum 29. August einzureichen.
Die Ausschreibung, die über alle Rahmenbedingungen, Erfordernisse und die Jurierung im Detail Auskunft gibt, kann über die Website der Staatskanzlei heruntergeladen werden.